Seitens der Unternehmen besteht ein Interesse daran, alle verfügbaren Kundendaten und Informationen zum Kundenverhalten zu speichern und
zielgerichtet auszuwerten. Dieses Vorgehen kann jedoch teilweise in Widerspruch zu den Vorgaben zum Datenschutz und den im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
verankerten Grundsätzen zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit stehen.
Gerade in heterogenen IT-Systemlandschaften werden personenbezogene Daten vielfach redundant gespeichert. Informationen hinsichtlich der Speicherung von
personenbezogenen Daten, des jeweiligen Zwecks und der Dauer liegen häufig nur sehr unvollständig vor und sind nicht oder nicht hinreichend dokumentiert.
Im Rahmen des existierenden Reportings werden vielmehr alle vorhanden Daten ausgewertet, ohne die Rechtmäßigkeit der Datenhaltung und –nutzung regelmäßig zu überprüfen.
Viele Systeme sind zudem nicht in der Lage, einzelne Daten mit Personenbezug zielgerichtet zu löschen. Dies gilt auch vermehrt für Backups oder Archivsysteme.
BFCS unterstützt Sie dabei, die Vorgaben zum Datenschutz zu interpretieren und zweckmäßig umzusetzen, ohne dabei das „Business“ und die Verhältnismäßigkeit aus den Augen zu verlieren. In Abhängigkeit
von Ihrer individuellen Zielsetzung analysiert BFCS beispielsweise Ihre Systemlandschaft, das angeschlossene Reporting und die organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich
Zweckmäßigkeit und Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuelle Lösungen und setzen diese erfolgreich um.
Für weitergehende Fragen zum Thema Datenschutz und den von BFCS angebotenen Beratungsleistungen in diesem Umfeld können Sie sich gerne an Christian Schwaak wenden.
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