23.01.2012
Sofortige Banken-Verpflichtung SEPA-Überweisungen schneller abzuwickeln

Bisher waren Banken berechtigt, die geltende Frist von einem Tag bis zur Gutschrift auf dem Zielkonto auf bis zu drei Tage auszuweiten. Seit dem 01.01.2012 ist dies jedoch im Zuge der SEPA-Umstellung nicht mehr möglich. Die Überweisung muss innerhalb eines Tages erfolgen.

Dies betrifft jedoch nur SEPA-Überweisungen per Internet oder Automat. Für beleghafte Überweisungen gilt von nun an ein Zeitraum von zwei anstatt drei Tagen. Die Umstellung umfasst den gesamten SEPA-Zahlungsverkehrsraum.

Neben dem positiven Aspekt der schnelleren Zahlungsverkehrsabwicklung bestehen auch Nachteile für die Nutzer. Mögliche Fehlzahlungen durch falsch ausgefüllte Überweisungen können aufgrund der verkürzten Frist nicht mehr ohne Weiteres widerrufen werden, so die Verbraucherzentrale NRW.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ132559523022232/link648451A.html
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/knowledge_bank_download.cfm?file=EPC125-05%20SCT%20RB%20v5.1%20Approved.pdf

Als Ansprechpartner aus unserem Hause stehen Ihnen Herr Alexander Waldvogel und Herr Jan Manske gerne zur Verfügung.

 

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