Einem jüngst durch die Bundesregierung vorgelegtem Bericht zufolge wird es möglich sein, bestehende Einzugsermächtigungen durch Änderungen der AGB der Kreditinstitute (voraussichtlich ab 09.07.2012) in SEPA-Mandate zu migrieren. Gesetzgeberische Maßnahmen sind dafür nach derzeitigem Stand nicht erforderlich. Ergibt sich dennoch die Notwendigkeit zu gesetzgeberischen Maßnahmen, dann kommt eine gesetzliche Umstellung nur zum Enddatum 2014 in Betracht.
Bestehende Einzugsermächtigungen könnten somit umgestellt werden. Voraussetzung dafür ist die Einräumung eines voraussetzungslosen Erstattungsanspruchs wie bei der SEPA-Basislastschrift.
Um eine alleinige Migration durch die AGB zu ermöglichen, muss die Insolvenzfestigkeit garantiert sein. Die dafür notwendigen Änderungen der Abkommen/Bedingungswerke wurden im Juli 2011 seitens der „Deutschen Kreditwirtschaft“ vorgelegt.
Entscheidend für eine erfolgreiche Umstellung sind drei Kriterien: selbstständige Umstellung, rechtssichere Umstellung und angemessene Frist.
Diese sind laut Bundesregierung durch die geplanten AGB-Änderungen gegeben. Geeignete Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit sollen zukünftig die Bankkunden von der Umstellung überzeugen.
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