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Endgültiges aus nationaler Lastschrift- und Überweisungsverfahren mitsamt konkreter Enddaten ist beschlossen.
Kundendaten und Informationen über Kundenverhalten werden seitens der Unternehmen als immer wichtiger und als wesentliche Elemente zum Geschäftserfolg angesehen. Allerdings häufen sich die identifizierten Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen und führen neben Geldbußen vor allen Dingen zu Imageschäden und Umsatzrückgang. Beiträge zum geschäftlichen Erfolg oder Mißerfolg können somit eng beieinander liegen.
Die von der Kreditwirtschaft vorbereiteten Maßnahmen für eine Migration von Einzugsermächtigungen in SEPA Mandate durch Änderungen der AGB sind geeignet, um „eine Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen selbstständig, rechtssicher und innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen“.
Nur ein geringer Prozentsatz an Überweisungen, und vor allem an Lastschriften, wurden bereits auf SEPA migriert.
Internet-Überweisungen oder Überweisungen am Automaten unterliegen von nun an einer Frist von einem Tag.
Das anvisierte Datum zur ersten Lesung zum SEPA-Gesetzgebungsverfahren seitens des Europäischen Parlaments wurde erneut verschoben. Der neue Termin ist voraussichtlich der 14. Februar 2012.
 
 
 
 
 
 

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